Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) sind Bestandteil des zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Frau Petra Distler, handelnd unter FASZINATION Franken (im Folgenden „FASZINATION Franken“ genannt) zu Stande kommenden Vertrages.

Wenn der Kunde Unternehmer ist, gilt die Bedingung, dass abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Vertragsinhalt werden.

§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss

(1) FASZINATION Franken vermittelt Stadtführungen und
Reisebegleitungen (im Folgenden „Erlebnisse“) für Individualreisende
und Gruppen (näheres unter § 3) und veranstaltet solche Erlebnisse
auch selbst (näheres unter § 4).

(2) Die auf der Internetpräsenz beschriebenen Erlebnisse sind keine verbindlichen Angebote von FASZINATION Franken, sondern eine Aufforderung zum Vertragsschluss an den Kunden. Mit seiner Buchungsanfrage bietet der Kunde FASZINATION Franken den
Abschluss eines Vertrages bzw. die Vermittlung eines Vertrages verbindlich an. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung durch FASZINATION Franken.

§ 3 Vermittlung der Erlebnisse durch FASZINATION Franken an ErlebnisVeranstalter, Leistungen Dritter

Sofern FASZINATION Franken Erlebnisse an Dritt-Veranstalter vermittelt,
gelten folgende Bestimmungen:

(1) Vermittelte Leistungen sind durch Nennung des Veranstalters oder Anbieters gekennzeichnet. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des Erlebnisses kommt
unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Veranstalter des Erlebnisses zustande. FASZINATION Franken schuldet nicht die Erfüllung des vermittelten Erlebnisses als solche sondern nur dessen Vermittlung, insbesondere die Weiterleitung der Buchungen an die
Veranstalter.

(2) Die Beschreibungen der vermittelten Erlebnisse und Angaben hierüber beruhen ausschließlich auf den Informationen der ErlebnisVeranstalter und stellen keine eigene Zusicherung oder sonstige Garantie von FASZINATION Franken gegenüber dem Kunden dar.

FASZINATION Franken wählt die vermittelten Veranstalter sorgfältig aus, hat aber keinen Einfluss auf die Bedingungen, die Qualität oder die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Erlebnisse. FASZINATION Franken übernimmt daher keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der Informationen der Partner sowie der Qualität der vermittelten Leistungen.

(3) Für vermittelte Erlebnisse gelten die Vertragsbedingungen des
jeweiligen Veranstalters.

§ 4 Organisation und Durchführung der Erlebnisse durch FASZINATION Franken

Veranstaltet FASZINATION Franken ein Erlebnis selbst, so gelten folgende
Bedingungen:

(1) Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 Pax pro Gruppe.

(2) FASZINATION Franken bevorzugt die Zahlung der auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Vergütung vor Ort in bar an den Gästeführer. Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell zwischen FASZINATION Franken und dem Kunden vereinbart werden.

(3) Wird die Durchführung des Erlebnisses aufgrund von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung unmöglich ist, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl FASZINATION Franken als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Es entfällt die Leistungspflicht.
In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.

Bei dem Wegfall einzelner Leistungsbestandteile ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen, soweit das dem Kunden zumutbar ist. FASZINATION Franken verpflichtet sich, den Kunden von dem Grund sowie des Umfangs der Änderungen so bald als möglich in Kenntnis zu setzen. FASZINATION Franken wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Falle einer erheblichen Änderung von Inhalten eines Erlebnisses ist der Kunde dazu berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von FASZINATION Franken auszuwählen.

(4) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des gebuchten Erlebnisses den Vertrag kündigen.
Kündigt der Kunde, kann FASZINATION Franken Entschädigung verlangen. FASZINATION Franken kann den Schaden in Form einer pauschalierten Stornierungsgebühr geltend machen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

Bei Kündigung bis einschließlich 10. Tag vor dem Erlebnistermin erhebt FASZINATION Franken keine Stornierungsgebühr.

Bei Kündigung zwischen dem 9. und einschließlich 6. Tag vor dem Termin berechnet FASZINATION Franken Schadensersatz in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung, bei Kündigung zwischen dem 5. und einschließlich dem dritten Tag vor dem Termin in Höhe von 75 % der vereinbarten Vergütung.

Bei Kündigung weniger als drei Tage vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen des Kunden bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Beginn des Erlebnisses kann FASZINATION Franken Schadensersatz in voller Höhe der vereinbarten Vergütung verlangen.

(5) Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung alle für die Führung
relevanten Details.

Zusatzleistungen wie Handouts oder Verkostungen können gesondert vereinbart werden. Weitere Kosten, die im Verlauf des gebuchten Erlebnisses entstehen können, wie z.B. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, Beförderungskosten, Stadtpläne etc., sind nur
dann in der Vergütung enthalten, wenn dies vorab ausdrücklich so vereinbart wurde.
Alle genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Haftung von FASZINATION Franken gegenüber dem Kunden

(1) Schadensersatzansprüche gegen FASZINATION Franken stehen dem Kunden uneingeschränkt zu bei einer von FASZINATION Franken, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Verletzung von Leib, Körper oder Gesundheit sowie der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. Ferner haftet FASZINATION Franken für sonstige Schäden, sofern diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch FASZINATION Franken, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung von FASZINATION Franken nach den Regelungen des
Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.

Im Falle fahrlässig durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
verursachter Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von
FASZINATION Franken der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für fahrlässig verursachte Sachund Vermögensschäden, die nicht auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ist die Haftung durch FASZINATION Franken ausgeschlossen.

(2) Bei Schüler-/Kinderführungen übernimmt FASZINATION Franken nicht die Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder. Die Aufsichtspflicht ist seitens des Kunden über geeignete Begleiter:innen zu gewährleisten.

§ 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wie sie von FASZINATION Franken angeboten werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Der Kunde kann also die mit FASZINATION Franken geschlossenen Verträge nicht widerrufen, auch wenn der Kunde Verbraucher ist und auch wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

FASZINATION Franken | Durch-Die-Zeit-Reisen
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